Corona-Infomationen

Leider besteht auch nach den Winterferien noch keine Normalität.

Das Land hat in Abhängigkeit von den Inzidenzwerten der Landkreise folgendes festgelegt.

Für den 22. und 23. Februar gelten die Regelungen von Anfang Januar (vor der Notbetreuung), wonach die Schule für Schülerinnen und Schüler, die nicht zu Hause betreut werden können, geöffnet ist. Eine Präsenzpflicht besteht nicht.

Ab dem 24.Februar gelten folgende Varianten.

 

- Bei einem Wert, der an zehn Kalendertagen ab 14.02.2021 ununter-brochen unter 50 liegt, findet am darauffolgenden Tag Präsenzunterricht in Präsenzpflicht statt.

 

- Bei einem Wert ab 50 ist die Präsenzpflicht aufgehoben und es gilt für Grundschüler freiwillige Präsenz.

 

- Bei einem Wert ab 100 gilt der Appell an die Eltern, die Kinder zu Hause zu betreuen.

 

- Ab einem Wert von 150 findet eine Notbetreuung, wie vor den Winterferien statt.

 

Mit Blick auf die Inzidenzzahlen unseres Landkreises bedeutet es für uns, dass im Moment für unsere Schüler eine freiwillige Präsenz gilt, ohne das an die Eltern der Appell zur häuslichen Betreuung gerichtet ist.

Sollte die überwiegende Anzahl unserer Schüler die Schule besuchen, werden wir Unterricht durchführen und allen die zu Hause lernen, entsprechende Materialien auf die gewohnte Weise zukommen lassen.

 

Mit einer Allgemeinverfügung des Landes ist geregelt:

„Wer sich in Schulgebäude oder in und auf allen schulischen Anlagen aufhält, muss eine Mund-Nasen-Abdeckung tragen, ...“.

 

 

Wir hoffe sehr, dass wir mit den neuen Regelungen und Schutzmaßnahmen möglichst schnell einen andauernden Weg zum normalen Schulbetrieb finden werden.

Ich bitte Sie daher, alle Maßnahmen einzuhalten und zu respektieren.

 

Über weitere Änderungen informieren wir Sie weiterhin.